Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit

Der SV Werder Bremen ist sich bewusst, dass ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in Kraft tritt und versucht, seine offizielle Website WERDER.DE samt Online-Shop zukünftig nach den aus dem BFSG hervorgehenden Anforderungen bestmöglich barrierefrei zu gestalten.

Der Verein, weiß und erkennt an, dass derzeit nicht alle Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt werden. Die Website ist somit nicht vollständig barrierefrei. Nach §12b BGG, §7 BITV 2.0 des BFSG legt der SV Werder folgend dar, warum die Barrierefreiheit derzeit nicht vollständig gegeben ist: Grund für die bisherige Nichteinhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit aus dem BFSG ist ein geplanter Relaunch des gesamten Webauftritts, der noch für das Jahr 2025 geplant ist. Durch die umfangreiche Überarbeitung der Website soll die Barrierefreiheit nach dem BFSG gewährleistet werden.

Der SV Werder Bremen bemüht sich aufrichtig, in Zukunft digitale Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen, ist darüber hinaus aber bereits folgende Schritte gegangen:

  • Audit durch unseren Digitalpartner
  • Externe Audits durch digitale Barrierefreiheit-Expert*innen
  • Austausch mit Fanvertreter*innen, die Barrieren im Internet erleben
  • Austausch innerhalb der Liga oder mit relevanten Sportorganisationen
  • Einführung des renommierten Tools Eye-Able mit 25 Funktionen für ein inklusives Nutzungserlebnis (mehr erfahren)
  • Kontrast-Anpassungen auf der Website, Shop und im Ticketshop
  • Das Pflegen von Alt-Texten bei Grafiken. Alt-Texte sind kurze Texte, die zur Beschreibung des Inhalts eines Bildes auf Webseiten dienen. Sie können vorgelesen werden und helfen somit seh-eingeschränkten Besucher*innen der Website.

Der Verein unternimmt Bemühungen, die digitale Barrierefreiheit so schnell wie möglich zu verbessern. Folgende Maßnahmen werden für dieses Ziel derzeit umgesetzt:

  • Website Relaunch mit einem klaren Fokus auf Barrierefreiheit und Anwendungen, die im Einklang mit dem BFSG stehen
  • App-Anpassungen zur verbesserten Nutzung und einem höheren Grad an Barrierefreiheit.

In einfacher Sprache

Informationen zur Barriere·freiheit auf der Internet·seite vom SV Werder Bremen

Der SV Werder Bremen ist ein Fußball·verein.
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Internet·seite gut benutzen können.

Ab dem 28. Juni 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz.
Die Abkürzung dafür heißt BFSG.
Das Gesetz kommt von der Europäischen Union.

Dieses Gesetz sagt:
Internet·seiten müssen barriere·frei sein.
Barriere·frei heißt:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Internet·seite gut benutzen können.

Wir wissen:
Unsere Internet·seite ist noch nicht ganz barriere·frei.
Einige Dinge sind noch schwer zu bedienen.
Das möchten wir ändern.


Warum ist das so?
Die Internet·seite wird gerade neu gemacht.
Die neue Seite soll barriere·frei sein.

Der Verein will:
Die neue Seite soll alle Regeln für Barriere·freiheit erfüllen.

Wir möchten Barriere·freiheit sehr ernst nehmen.
Deshalb haben wir schon einiges gemacht:

a. Ein Test mit einem Partner, der sich mit Technik auskennt.
b. Noch ein Test mit Fach·leuten für Barriere·freiheit.
c. Gespräche mit Fans, die Barrieren im Internet haben.
d. Gespräche mit anderen Vereinen.
e. Die Farben auf der Seite wurden geändert. Jetzt kann man alles besser lesen.
f. Wir schreiben kurze Beschreibungen für Bilder. Diese Texte heißen: Alt-Texte. Alt-Texte helfen Menschen, die nicht gut sehen. Die Texte können vorgelesen werden.

Was macht der Verein als Nächstes?

Die Internet·seite wird neu gemacht.
Dabei achten wir auf Barriere·freiheit.
Die App vom Verein wird verbessert.
Sie soll leichter zu bedienen sein.

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